Frage 6: Sind die Hüpfburgen versichert?

Bei Betreuung der Hüpfburgen durch unser Personal sind die Burgen haftpflichtversichert.
Private Mieter können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflicht abdecken lassen. Bei Betrieben deckt normalerweise die Betriebshaftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden. Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Dies klären Sie am besten vorab mit einem kurzen Anruf bei Ihrer Versicherung.